Babywippe, Babyhopser oder Babyschaukel – Unterschiede und Ratgeber 2024
Ob Babyschaukel, Babyhopser oder Babywippe, sie alle sollen Spaß die Leben der Babys bringen. Sie haben jedoch alle Unterschiede, hier sind einige Tipps zu den Babyprodukten
Schaukelliege oder Babywippe
Bei der Babywippe handelt es sich, ähnlich wie bei einer Hängematte, um ein Gestell in dem eine Liegefläche eingespannt ist. Bei den meisten Babywippen kann das Rückenteil der gepolsterten Auflage in verschiedene Positionen gebracht werden, bis hin zum aufrechten Sitzen. Die Schaukelbewegungen werden bei der Wippe durch die gebogenen Stangen erzeugt, die manuell angestoßen werden müssen.
Als Babywippen werden außerdem auch Schaukelwippen oder Schaukelliegen bezeichnet. Ähnlich wie bei einem Schaukelpferd ist hierbei das Gestänge am Boden nach oben hin leicht gebogen und kann ebenfalls in leichte Schaukelbewegungen versetzt werden. Je nach Hersteller, wie Chicco, Hauck, Storchenmühle, usw. und Produkt, gibt es auch Wippen die mit einem elektrischen Antrieb bzw. einer Vibrationsfunktion ausgestattet sind. Die Preise der Wippen können sich sehr unterscheiden.
Folgende Kriterien sollten bei einer Babywippe stets erfüllt sein und beim Kauf einer Wippe unbedingt beachtet werden
- Rückenlehne mit Einhandverriegelung
- Prüfsiegel
- anatomisch geformte Rückenlehne
- Aufstellmöglichkeit für stabilen Stand
- Die Rückenlehne der Wippe sollte ggf. mit einem Kopfschutz und einer Sitzverkleinerung ausgestattet sein
- Sicherheitsgurte
Optionales Zubehör:
- feststellbare Schaukelfunktion.
- abziehbarer und waschbarer Bezug
- Spielstange/Spielbügel für Spielzeug, Kuscheltiere und Mobile
- Tragegriffe für unterwegs
Türhopser oder Babyhopser
Babyhopser oder Türhopser werden auch als Springschaukel bezeichnet. Hier handelt es sich um einen windelförmigen Sitz der in speziellen Seilen entweder in einem Gestell hängt oder im Türrahmen befestigt ist. Mit dem Hopser können schon sehr junge Kinder viel Spaß haben und dabei zusätzlich ihre Beinmuskulatur trainieren. Physiotherapeuten sind jedoch der Meinung, dass der Babyhopser frühestens eingesetzt werden kann, wenn das Kind auch schon alleine stehen kann.
Zur Sicherheit des Kindes sollte man beim Kauf folgendes beachten:
- Erfüllung der Sicherheitsnorm/Prüfsiegel.
- weiche Federung
- Stufenlose Höhenverstellung
- Sitzkomfort (gepolsterter Taillenring)
Babyschaukel
Bei diesem Modell handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Schaukel, sondern um die hängende Variante der Babywippe. Die Sitzauflage wird hier von oben herab an einem Gestell aufgehängt. In der Regel sind Babyschaukeln größer und unhandlicher als Babywippen im Test, somit sind sie auch schwieriger zu transportieren und für unterwegs nicht unbedingt geeignet. Oft lassen sich einzelnen Modelle jedoch zusammenklappen. Häufig lässt sich bei der Babyschaukel die Rückenlehne nur in zwei Positionen einstellen. Hier kann entweder der aufrechte oder ein leicht zurückgelehnter Sitz gewählt werden.
Da eine Schaukelautomatik fast immer zur Standartausstattung gehört, bringen Babyschaukeln dafür aber umso mehr Schwung in Babys Leben. Die verschiedenen Schaukellängen und –Geschwindigkeiten können dabei bequem eingestellt werden. Wählbar ist auch, ob das Baby seitlich hin und her oder vor und zurückgeschaukelt werden soll.
Das Lauflerngerät „Gehfrei“ und der Babyhopser
Diese Produkte werden von den Herstellern ab dem fünften bzw. dem siebten Lebensmonat empfohlen. Auf dem dazugehörigen Werbeposter ist ein vor Freude jauchzendes Baby mit seinen lächelnden Eltern zu sehen. Zwar wird es in der Beschreibung nicht explizit aufgeführt, jedoch scheinen die Bilder einem suggerieren zu wollen, dass das Baby an dem Gerät nicht nur großen Spaß hat, sondern auch die Fähigkeit des Stehens und des Gleichgewichts gefördert werden. Doch ist dem wirklich so, was genau passiert mit einem Säugling in solchen Geräten.
Vor dem fünften Lebensmonat sind die wenigsten Kinder fähig, alleine zu sitzen. Die Rumpfstabilität die sie benötigen um das Gleichgewicht im Sitzen halten zu können ist noch nicht vollständig gegeben. Meist können Kinder zwischen sieben und elf Monaten alleine Sitzen. Dies gelingt ihnen, weil ihr Bewegungsapparat, vor allem die Wirbelsäule, nun ausreichend ausgebildet ist. Wenn Kinder für längere Zeit hingesetzt werden, bevor sie es selbst tun, nimmt man ihnen nicht nur die Möglichkeit, diese Position selbst zu erarbeiten, sondern belastet zusätzlich die Wirbelsäule unnötig.
Jedoch stellen die Hopser und Gehfrei nicht nur eine Gefahr für den Haltungsapparat dar. Der sogenannte Fußgreifreflex ist ein angeborener Reflex und wird deutlich, wenn man einem Baby über die Fußsohle streicht. Das Kind wird dann automatisch die Zehen zusammenkrallen. Nach etwa dem sechsten Lebensmonat schwächt sich dieser Reflex zunehmend ab. Dann beginnt das Kind zeitgleich damit, die Füße zu belasten. Bei einem gesunden Säugling verlaufen die Fähigkeit das eigene Körpergewicht zu tragen und das Verschwinden des Fußgreifreflexes parallel.
Bei „Gehfrei“ und einem Babyhopser wird das Körpergewicht des Babys von dem Gerät getragen. Das Kind sitzt, manchmal auch besser gesagt hängt, in dem Gerät und hat mit den Füßen in der Regel nur leichten Kontakt zum Boden. Es bleibt im Zehenstand und lernt also nicht das eigene Körpergewicht zu tragen. Einige Kinder verkrallen in dem Gerät auch noch die Zehen, sie verharren also im Muster des Fußgreifreflexes. In das kindliche Gehirn werden Fehlinformationen bezüglich der Stellung der Füße gesandt. Da das Aufsetzen des ganzen Fußes verhindert wird, kann sich hieraus ergeben, dass das Kind die Füße beim späteren Gehen nicht mehr physiologisch abrollen kann. Es kann so zu einem krankhaften Gangbild, sowie zu Muskelverkürzungen und Fußfehlstellungen kommen, die dann auch einer ärztlichen Behandlung bedürfen.
Mit etwa einem Jahr versuchen Kinder sich selbständig hinzustellen. Sie ziehen sich an allen verfügbaren Gegenständen hoch, stehen dann eine kurze Zeit und fallen dann wieder hin. Das Kind übt mit jedem Aufstehen. Das komplexe Zusammenspiel der gesamten Bein- und Fußmuskulatur lässt sich wunderbar beobachten, wenn man dem Kind bei diesen Versuchen zusieht. Auch wenn es wieder fällt, ist dies eine Übung für das Kind. Dabei lernt es sich abzufangen und abzurollen. Des Weiteren entwickelt das Baby ein Gefühl dafür, wie schnell es fällt und sich dabei abrollt und wie es am Besten das Gleichgewicht wieder findet, bzw. hält. Das Kind lernt wie es seine Füße belasten kann, sich im Raum orientiert und den Rumpf in alle Richtungen auszubalancieren. Die Beinmuskulatur wird dabei durch das ständige Auf und Ab trainiert.
Mit einem Babyhopser oder einem Gehfrei sind den Kindern diese Möglichkeiten nicht geboten
Bei den Lauflerngeräten kommt zu den genannten Nachteilen für die motorische Entwicklung noch eine weitere, nicht unerhebliche Gefahr hinzu. Nach Informationen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte verunglücken jährlich ungefähr 6000 Kinder, weil sie mit einem Gehfrei umfallen oder gar die Treppe herunter gefallen sind. Angeschnallt in den Geräten, ist den Babys auch die Möglichkeit genommen, sich physiologisch abzurollen. Die Kinder erleiden hier sehr oft Kopfverletzungen, die unter Umständen auch lebensbedrohlich sein können. Die Unfallgefahr erhöht sich auch durch den erweiterten Radius in dem sich die Kinder dank der Laufhilfen bewegen können. Sitz ein Kind beispielsweise in einem Gehfrei reicht es meist bis hoch an den Tisch wo es Geschirr oder anderes herunterziehen kann. Kinderärzte fordern schon seit längerem ein Verbot für Lauflerngeräte. Dieses Verbot besteht in anderen Ländern wie beispielsweise Kanada schon.
Von den Geräten hält man besser Abstand da die Gesundheitlichen Risiken zu hoch sind und die Sicherheit des Kindes nicht immer gegeben ist.
Empfehlung:
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